Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMP Solar Energy GmbH

Allgemeines

Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma SMP Solar Energy GmbH (wie Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen, Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, Projektierung und Einbau von Wärmepumpen, Planung und Errichtung von Solarthermie- und Heizungsanlagen etc.) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.



Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dass wir das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.



Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns an allen im Zusammenhang mit unseren Angeboten/Lieferungen überlassenen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Kalkulationen etc.) das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Sofern ein Vertrag nicht zu Stande kommt, sind die vorbezeichneten Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.



Vertragsschluss

Die Annahme einer Bestellung durch uns erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistung.



Bauliche Voraussetzungen

Die baulichen Voraussetzungen für eine vom Kunden beauftragte Montage sind von diesem auf seine Kosten rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine vereinbarte Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme Vereinbarungsgemäß beginnenund ohne Unterbrechung ausgeführt werden kann. Der Kunde trägt die Kosten der Anreise unseres/des von uns beauftragten Montagepersonals und vergütet dessen Wartezeit mit 42 € pro Wartestunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht von uns zu vertretender Umstände uns an der Erbringung der vertraglichen Leistung hindern. Der Kunde stellt sicher, dass unser Montagepersonal / Personal der von uns beauftragten Drittfirmen uneingeschränkten Zutritt zum Montageort erhält.



Fristen und Termine / Teillieferungen

Fristen und Termine sind für uns nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig nach und sind wir deshalb mit der Vertragserfüllung behindert, verlängern sich die Fristen entsprechend des Zeitraums der Behinderung. Diese Verlängerung gilt auch, wenn es uns aufgrund von Witterungsbedingungen unmöglich ist, Fristen und Termine einzuhalten.
Vereinbarte Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferanten oder bei der Vertragserfüllung mit uns zusammen arbeitende Drittfirmen die ihrerseits eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen, insbesondere uns rechtzeitig beliefern.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von unvorhersehbaren Ereignissen (Streik, Aussperrungen, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.), die es uns nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend auch bei den von uns beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmern.
Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen und Termine.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese zumutbar sind.



Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die bereits gelieferten Waren herauszuverlangen.
Bei der Rücknahme infolge des Zahlungsverzuges des Kunden anfallende Kosten, insbesondere Transportkosten, hat der Kunde zu tragen. Wir sind nach Rückerhalt unserer Ware befugt, diese zu verwerten.
Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die von uns gelieferten Waren zu warten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Darüber hinaus hat der Kunde bis zum Eigentumsübergang die Waren angemessen und im Rahmen des zumutbaren zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern.
So lange unser Eigentumsvorbehalt andauert, darf der Kunde die von uns gelieferten Waren weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde darf nur weiterveräußern, wenn er sich nicht in Zahlungsverzug uns gegenüber befindet.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen.
Der Kunde wird uns umgehend schriftlich vom Vorliegen der vorstehenden Ereignisse informieren.



Gefahrenübergang / Transportversicherung


Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

Bei Verbrauchsgüterkäufen schließen wir auf Rechnung des Kunden eine angemessene Transport-versicherung ab.



Zahlungsbedingungen / Vorauszahlungen / Aufrechnungsverbot


Sämtliche Entgelte verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Nebenleistungen.
Die Vergütung unserer Leistungen ist - sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde - sofort mit Rechnungsstellung fällig.
Der Kunde leistet regelmäßig Vorauszahlungen wie folgt:


  • - 30% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Auftragserteilung, 
  • - weitere 60% der Brutto-Auftragsgesamtsumme bei Anzeige der Lieferbereitschaft,
  • - die restlichen 10% nach Lieferung bzw. Abnahme.

Sofern der Kunde die von uns gelieferten Bauteile selbst montiert, werden die dann noch offenen 70 % der Brutto-Auftragssumme zur Zahlung fällig, sobald wir dem Kunden unsere Lieferbereitschaft angezeigt haben. Solange eine Vorauszahlung nicht vollständig bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Leistung zurückzubehalten.
Bezahlt der Kunde fällige Rechnungen nach Mahnung durch uns nicht (Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort und solange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn er eine unbestrittene Gegenforderung oder eine rechtskräftig festgestellte Gegenforderung gegen uns hat.

Falls Umstände vorliegen, aus denen sich eine Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit / Kreditwürdigkeit des Kunden ergibt und deshalb unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, können wir unsere Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Lehnt der Kunde die Vorauszahlung ab und bezahlt trotz Fristsetzung nicht an uns, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt.



Abnahme

Soweit von uns neben den Lieferungen umfangreiche Montageleistungen für den Kunden erbracht wurden, ist der Kunde zur Abnahme der betriebsfertigen Anlage verpflichtet. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde zur Abnahme verpflichtet ist.
Wir sind bei der Abnahme berechtigt, uns von beauftragten Dritten vertreten zu lassen.
Eine vorbehaltlose Inbetriebnahme, insbesondere ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz, stehen der Abnahme gleich.



Gewährleistung

Zeigen sich Sachmängel, hat der Kunde diese unverzüglich nach Kenntniserlangung bei uns schriftlich zu rügen.

Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung, die einmal wiederholt werden kann, berechtigt schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), verjähren seine Mängelansprüche aus Kaufverträgen innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe der Lieferung oder Leistung, sofern kein Bauwerk vorliegt oder die Sache gemäß Ihrer entsprechenden üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentl. - rechtliches Sondervermögen, verjähren seine Mängelansprüche aus Kaufverträgen innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Lieferung oder Leistung.

Bei Werkverträgen gilt § 634a BGB.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder von uns nicht beauftragter Dritter entstehen.



Haftungsausschluss

Unsere Haftung für Schäden beim Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit wir den Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht haben.
Dies gilt nicht für Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorstehendes gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.



Werbung

Wir sind berechtigt, von uns gelieferte / installierte Anlagen in beliebiger Form als Referenz zu benennen und dürfen mit Fotos der von uns gelieferten / installierten Anlagen in beliebiger Form werben.



Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig hiervon bleiben wir berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.



Fortgeltung bei teilweiser Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollen die übrigen Bestimmungen fortgelten. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.